Berichterstattung über freiheitsbeschränkende Maßnahmen im BR

Stellungnahme des Fachverbandes Evangelische Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie (FEBS) e.V. im Diakonischen Werk Bayern

Nürnberg, 6.4.2016  Wie die „Zeit“ und der „Bayerische Rundfunk“ berichten, entspricht es in der Tat der momentanen Praxis, dass für freiheitsbeschränkende Maßnahmen in Heimen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung die Einwilligung der Eltern ausreichend und kein gesonderter gerichtlicher Beschluss notwendig ist.

Der FEBS e.V. tritt schon seit Jahren ausdrücklich für eine rechtliche Gleichbehandlung von Kindern mit Behinderung ein und fordert eine gesetzliche Anpassung an das Jugendgesetzbuch (§ 42 SGB VIII). Er empfiehlt den diakonischen Trägern dort, wo dies noch nicht geschehen ist, ab sofort  selbstverpflichtend einen Beschluss vom Vormundschaftsgericht einzuholen, sofern eine freiheitseinschränkende Maßnahme überhaupt notwendig ist – sei es aus pädagogischen Gründen oder aus Gründen des (Selbst)Schutzes der betroffenen Person und ihrer Umgebung.

Die Ungleichbehandlung zeigt einmal mehr, dass es wichtig ist, die Hilfen für alle Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe zusammen zu legen. Der FEBS e.V. unterstützt darum seit Jahren die politisch-gesetzgeberischen Aktivitäten auf Bundesebene für diese „große Lösung“.

Verbandsintern wird sich der FEBS e.V. weiterhin dafür einsetzen, dass seine Mitglieder die bereits erwähnten Selbstverpflichtungen einführen und einhalten bzw. die bereits vorhandenen Leitlinien in den Einrichtungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Der Fachverband Evangelische Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie in Bayern e.V.  (FEBS) ist ein Zusammenschluss diakonischer Träger von Diensten und Einrichtungen, die sich für Menschen mit Behinderung und für psychisch kranke Menschen engagieren. Er ist dem Diakonischen Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche Bayern angeschlossen. Seine 72 Mitgliedseinrichtungen sind rechtlich selbständig und decken nahezu 30 % der Angebote der Behindertenhilfe und 30 % der Sozialpsychiatrie in Bayern ab.