Suche

"Beraten und entscheiden" - Beides zugleich geht nicht.

Diakonie Bayern kritisiert CSU-Antrag zur Abschaffung der unabhängigen Asylverfahrensberatung

Nürnberg, 28. Januar 2026 Die Diakonie Bayern warnt vor einem Rückschritt in der Asylpolitik. Anlass ist ein Antrag der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, die unabhängige Asylverfahrensberatung wieder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu übertragen. Der Antrag wird morgen im Rechtsausschuss des Landtags beraten. „Wer Beratung und Entscheidung wieder vermischen will, riskiert schlechtere Verfahren, mehr Fehler und sinkende Akzeptanz“, erklärt Diakoniepräsidentin Sabine Weingärtner. Unabhängige Beratung funktioniere nur dort, wo Schutzsuchende offen über ihre Situation sprechen könnten – ohne Angst vor Nachteilen im Verfahren.

 

Die unabhängige Asylverfahrensberatung ist seit dem 1. Januar 2023 gesetzlich auf Bundesebene verankert und besteht aus zwei Komponenten: der allgemeinen Asylverfahrensberatung (AVB) und der besonderen Rechtsberatung für queere und weitere vulnerable Schutzsuchende (RB). Angeboten wird sie von freien Trägern wie der Diakonie Bayern. Sie ist freiwillig, unentgeltlich und ergebnisoffen und soll Schutzsuchenden während des Verfahrens individuelle Unterstützung und Informationen bieten. Informiert wird dabei unter anderem über den Ablauf des Asylverfahrens, die Rechte und Pflichten der Antragssteller:innen sowie die Vorbereitung auf die Anhörung. „Eine solche Beratung muss unabhängig bleiben und kann nicht durch die Stelle erfolgen, die später auch über den Asylantrag entscheiden soll.“

 

„Die vorliegenden Zahlen belegen: Die Beratung ist notwendig und funktioniert“, so Weingärtner weiter. Bundesweit wurden 2024 rund 71.000 Asylsuchende an 224 Standorten beraten, darunter viele besonders Schutzbedürftige. In 4.200 Fällen wurde ein besonderer Schutzbedarf festgestellt, etwa nach Gewalterfahrungen, bei Traumatisierungen oder bei unbegleiteten Minderjährigen. Durch die unabhängige Beratung verstünden Schutzsuchende ihre Rechte und Pflichten besser, trügen ihre Gründe strukturierter vor und könnten auch realistisch einschätzen, welche Anträge Aussicht auf Erfolg haben. Das verbessere Entscheidungen, verkürze Verfahren und entlaste mittelbar auch die Behörden und Gerichte.
 

Insbesondere bei sensiblen Fluchtgründen sei Unabhängigkeit entscheidend. „Erfahrungen von Folter, sexualisierter Gewalt oder Verfolgung wegen sexueller Orientierung werden häufig erst in einem geschützten Rahmen benannt“, betont Weingärtner. Falle dieser weg, drohten fehlerhafte Entscheidungen, mehr Klagen und längere Verfahren. „Wer Verfahren beschleunigen will, erreicht mit diesem Vorschlag genau das Gegenteil.“

 

Die Diakonie Bayern fordert, die unabhängige Asylverfahrensberatung auch in den kommenden Jahren dauerhaft abzusichern und gezielt auszubauen. Um die Beratung flächendeckend, qualitätsgesichert und verlässlich anbieten zu können, brauche es bereits im kommenden Bundeshaushalt eine auskömmliche finanzielle und personelle Ausstattung. Zudem verweist Weingärtner darauf, dass die Veröffentlichung der im Koalitionsvertrag angekündigte Evaluation der Asylverfahrensberatung noch aussteht. „Zumindest diese Ergebnisse sollte man abwarten, ehe man die Axt an die Wurzel eines funktionierenden Systems legt“, so Weingärtner.

 

Ihr Kontakt

Daniel Wagner Pressesprecher