Nürnberg, 31.05.2016 Die Diakonie Bayern sieht weiterhin starken Überarbeitungsbedarf beim geplanten Integrationsgesetz der Bayerischen Staatsregierung. „Die fundierten Stellungnahmen der Diakonie und anderer Verbänden haben enttäuschend wenig Beachtung gefunden. Es steht zwar Integration drauf – aber es ist Ausgrenzung drin“, sagte der Präsident der Diakonie Bayern, Michael Bammessel, heute in Nürnberg. Wer die willkürliche Kontrolle fremdländisch aussehender Menschen etwa vor dem Besuch einer Badeanstalt in Gesetzesform gieße, fördere nicht die Integration, sondern verstärke die Ausgrenzung.
Bammessel zufolge konzentriere sich das geplante Gesetz zu stark auf Sanktionen für vermeintliche Vergehen von Flüchtlingen. „Für ein Integrationsgesetz ist erstaunlich wenig über die Förderung von Integration darin enthalten.“ Hinzu kämen zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe. Bammessel „Einige Passagen werden sich darum weder als alltagstauglich noch als vor Gericht haltbar erweisen.“ Er forderte die Staatsregierung daher auf, den Gesetzesentwurf noch einmal zu überarbeiten und dabei auch die Fachkompetenz der Institutionen einzubeziehen, die sich tagtäglich mit der Integration beschäftigen. „Dazu gehören auch der Integrationsbeauftragten und die Mitglieder des Integrationsrats der Staatsregierung, deren Meinung zwar angehört, aber nicht berücksichtigt wurde.“
Positiv vermerkt der Diakoniepräsident, dass es gegenüber dem ursprünglichen Entwurf nun weniger Einschränkungen beim Schulbesuch von Kindern in den Erstaufnahmeeinrichtungen gebe. An anderen Stellen habe die Staatsregierung jedoch in keiner Weise auf die Problemanzeigen der Diakonie reagiert. So ergeben sich für die Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen aus dem geplanten Gesetz nach wie vor massive Finanzierungsschwierigkeiten. Sie sollen laut Entwurf zur Sprachförderung verpflichtet werden können, wenn die Sprachkenntnisse der Flüchtlingskinder nicht für einen Schulbesuch ausreichen. Bammessel: „Es ist völlig klar: Die erfolgreiche Vermittlung von Sprachkenntnissen für Flüchtlingskinder ist mit der bisherigen Personal- und Mittelausstattung nicht zu schaffen.“ Wer so etwas in ein Gesetz hineinschreibe, müsse auch sagen, wie das finanziert werden soll. „Diese Aufgaben den Einrichtungen ohne zusätzliche Mittel aufzubürden, sorgt nicht nur für Frustration bei allen Beteiligten, sondern kann auf lange Sicht sogar gefährlich werden – wenn die unterschiedlichen Interessenslagen in einer Einrichtung gegeneinander ausgespielt werden.“
Dass die Integration in Bayern selbst einen gesetzlichen Rahmen erhalten soll, begrüßte Bammessel hingegen ausdrücklich. Dies gelte etwa für die Migrationsberatung, deren staatliche Unterstützung nun auch gesetzlich verankert werden soll. „Wir stellen bereits jetzt einen steigenden Bedarf fest, dem nun durch entsprechende Haushaltsansätze Rechnung getragen werden muss.“
Der Entwurf eines bayerischen Integrationsgesetzes war Ende Februar 2016 im bayerischen Kabinett beschlossen worden. Nach einer Verbändeanhörung soll es nun am 1. Juni in den Landtag eingebracht werden.