Deutliche Worte an die Politik im Freistaat richtete die Diakonie beim Thema Asyl. „Mittlerweile gibt es 100 Stellen für die Asylsozialberatung in Bayern. Deren Personalkosten werden pauschal zu 70 Prozent durch den Freistaat gefördert.“ Dies bedeute, so Dr. Tobias Mähner, zuständiger Vorstand im Diakonischen Werk Bayern, dass die Diakonie faktisch beinahe die Hälfte der insgesamt anfallenden Personalkosten sowie die Sachkosten aus eigener Tasche zahle. „Im Nachtragshaushalt 2014 müssen darum unbedingt entsprechende Mittel bereitgestellt werden.“ Denn angesichts der 22.000 Flüchtlinge, die in 2014 in Bayern erwartet werden, seien sogar 180 solcher Stellen notwendig. Wolle man die bereits hier lebenden Flüchtlinge ebenfalls unterstützen, müssten es gar 230 Stellen sein. Mähner erinnerte in diesem Zusammenhang auch daran, dass ein Standort für die angekündigte dritte Erstaufnahmeeinrichtung in Bayern noch immer nicht gefunden worden sei: „Wir haben Verständnis dafür, dass die Suche länger dauert. Die Ankündigung stammt jedoch vom November letzten Jahres.“
Eine Spitzenstellung nimmt Bayern bei der Zwangseinweisung von Menschen in psychiatrische Einrichtungen ein. „25 Prozent aller Menschen, die in Deutschland in die Psychiatrie eingewiesen werden, leben in Bayern“, so Birgit Löwe, Mitglied des Vorstands im Diakonischen Werk Bayern: Im Jahr 2011 gab es 62.000 Unterbringungsverfahren. Zum Vergleich: In Baden-Württemberg mit nur unwesentlich weniger Einwohner/innen als in Bayern kam es im gleichen Zeitraum zu nur 25.000 Unterbringungsverfahren. „ Das Gesetz zur Hilfe und zum Schutz psychisch kranker Menschen (PsychKHG – Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz), das die Diakonie fordert, soll die Rechte psychisch kranker Menschen sicherstellen und der Freiheit der Betroffenen den grundgesetzlich vorgegebenen Stellenwert einräumen.“ Die staatliche Pflicht, so Löwe, bestünde darin, kranke Menschen in ihrer Selbstbestimmung zu unterstützen und einer vorschnellen Einweisung entgegen zu wirken.
Ebenfalls sinnvoll sei es, die Stelle eines/einer Psychiatriebeauftragten zu schaffen, analog der Behindertenbeauftragten bei der bayerischen Staatsregierung. „Und nicht zuletzt muss das Thema Eingang in die Sozialbericherstattung finden.“ Löwe: „Es gibt bis heute keine verlässlichen Zahlen. Das Thema Psychiatrie findet kaum statt.“