Der Freistaat hat für das Jahr 2013 zusätzliche Fördermittel für die Asylsozialberatung in Höhe von 750.000 Euro in Aussicht gestellt. Dies reicht jedoch bei weitem nicht aus, um das bestehende Betreuungsangebot zu sichern und eine Asylsozialberatung in den neuen Gemeinschaftsunterkünften aufzubauen. Dazu wäre eine Aufstockung der Haushaltsmittel durch den Freistaat von zusätzlich mindestens 2 Mio. Euro erforderlich, selbst wenn die Verbände weiterhin erhebliche Eigenmittel zur Ergänzung aufbringen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAGFW) fordert, den Menschen, die in Bayern Schutz vor Verfolgung suchen, die notwendige Unterstützung zu gewährleisten. Hierzu gehört sowohl die ausreichende soziale Beratung in den Gemeinschaftsunterkünften als auch die Betreuung von Menschen, die außerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte durch Landkreise und Kommunen untergebracht sind.
„Bayern muss seiner Aufgabe als sozialer Rechtsstaat nachkommen und bei der Asylsozialberatung aus der bisherigen freiwilligen Leistung eine Pflichtleistung machen, um damit sicher zu stellen, dass Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, auch in Bayern die notwendige Hilfe und Unterstützung erhalten. Das für unsere Verfassungsordnung zentrale Grundrecht auf Asyl ist ohne durchgreifende Verbesserung der Beratungssituation gefährdet“, betont der Vorsitzende der LAGFW, Dr. Thomas Beyer. Asylpolitik müsse mehr sein, als das Überleben von Flüchtlingen im Land zu sichern. Die Freie Wohlfahrtpflege in Bayern begrüßt deshalb das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf einen menschenwürdigeren Umgang mit Asylbewerbern und wehrt sich gegen die Versuche einzelner Politiker, die Asyldebatte zu einer populistischen Stimmungsmache zu missbrauchen.
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Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern
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