Heute vor genau 50 Jahren, am 16. Dezember 1966, verabschiedeten die Vereinten Nationen den Sozialpakt. Durch ihn wurden soziale Menschenrechte wie das Recht auf ausreichende Nahrung, Bekleidung und Unterbringung international verbindlich. Diese Rechtsgarantie wird jedoch in Deutschland nicht mehr voll eingelöst. Millionen Menschen in unserem reichen Land benötigen die regelmäßige Unterstützung von Lebensmitteltafeln, Suppenküchen, Kleiderkammern oder anderen Hilfseinrichtungen.
Die bayerische Initiative "Rechte statt Reste!" – ein Zusammenschluss von kirchlichen und gewerkschaftlichen Organisationen – kritisiert, dass der Staat seinen Bürgern seit Jahren eine seriöse Berechnung der sozialen Grundsicherung schuldig bleibt. Weil er das Existenzminimum nur noch mangelhaft absichert, muss eine wachsende Zahl von Geringverdienern, Arbeitslosen, Alleinerziehenden, kinderreichen Familien und älteren Menschen von den Resten der Wohlstandsgesellschaft leben.
Wie ein aktuelles wissenschaftliches Gutachten zeigt (Diakonie 28.11.2016), müsste der Hartz IV-Regelsatz im kommenden Jahr nicht bloß wie geplant auf 409 Euro, sondern vielmehr auf 560 Euro erhöht werden, um den Mindestanspruch eines jeden Menschen auf ein menschenwürdiges Auskommen zu gewährleisten.
Nach Überzeugung der Initiative "Rechte statt Reste!" darf die Politik nicht weiter tatenlos zusehen, wie die Warteschlangen bei den Tafeln länger werden. Die direkte solidarische Hilfe von Mensch zu Mensch ist ein hohes gesellschaftliches Gut. Doch Tafeln und andere Existenzhilfen können Armut bestenfalls lindern, nie verhindern. Politik und Staat stehen selbst in der Verantwortung, die Grundsicherung wieder armutsfest zu machen.
Das Jubiläum des UN-Sozialpaktes erinnert uns: Es geht um Recht und nicht um Almosen. Das Ziel muss eine Gesellschaft sein, die keine Tafeln benötigt.
Weitere Informationen zur Initiative "Rechte statt Reste" finden Sie unter anderem auf www.kda-bayern.de