Dem Sozialministerium zufolge soll von August an für 18 Monate in jedem Regierungsbezirk Bayerns zunächst an einem Standort das Sachleistungsprinzip für die Asylbewerber aufgehoben werden, die aufgrund ihrer Status das Recht haben, aus den Sammelunterkünften auszuziehen. Am Ende des Modells sollen die Erfahrungen ausgewertet und eine mögliche Ausdehnung geprüft werden. Zwar kritisierte Bammessel weiterhin, dass die Auszugsberechtigung und damit auch die Abkehr von den Sachleistungen für die Betroffenen weiterhin an zu restriktive Bedingungen geknüpft werden. Aber: „Die Politik hat erkannt, dass den Betroffenen mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung gewährt werden muss. Die Abkehr vom Sachleistungsprinzip ist dafür die Voraussetzung.“
Bislang erhielt ein alleinstehender Asylbewerber in Bayern nur rund 224 Euro – davon allerdings nur 40 Euro in bar. Die Höhe der Leistungen müssen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dem Hartz-IV-Regelsatz von 374 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen angepasst werden. Die Form der Auszahlung hatte das Gericht dem Gesetzgeber freigestellt. Bayern ist das einzige Bundesland, das Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt; in allen anderen Ländern wird Bargeld, zum Teil in Kombination mit Gutscheinen, an die Betroffenen ausgegeben.