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Die Diakonie in der Weimarer Republik: Die Wohlfahrt entsteht

Die Geschichte der bayerischen Diakonie in diesem Zeitraum müssen im Kontext der übergeordneten Entwicklungen in Deutschland betrachtet werden. Denn die Voraussetzungen und gesetzlichen Grundlagen, die zum Weimarer Wohlfahrtsstaat führen, werden auf Reichsebene gelegt und entsprechend in den nachfolgenden Instanzen umgesetzt.

 

Die Weichenstellungen für den massiven Ausbau der staatlich organisierten Wohlfahrtspflege finden im Ersten Weltkrieg statt. Die lange Kriegszeit, die neue Form der Kriegsführung mit ihren Materialschlachten und den langen Stellungsgefechten führen zur Mobilisierung aller Kräfte. Alle müssen ihren Beitrag zu diesem Kraftakt leisten, denn ohne die Ausnützung aller Ressourcen scheinen die Kriegslasten nicht getragen werden zu können. Um auch die Arbeiterschaft in diesen Prozess einzubinden, müssen allerdings politische und soziale Zugeständnisse von Seiten der Regierung gemacht werden. Viele Forderungen, die während der Kaiserzeit nur am Rande wahrgenommen worden wären, werden nun auf Betreiben der Gewerkschaften umgesetzt, wie etwa die Anerkennung von Tarifverträgen.

 

Daneben tritt der Staat immer mehr als Regulierungsbehörde auf, wie etwa bei der Arbeitsvermittlung. Aber auch die kommunale Fürsorge wird umfassend reformiert. Hinzu kommen verschiedene neue gesellschaftliche Gruppen, die der Fürsorge bedürfen. Viele Familien geraten durch die Einberufung des Mannes zum Kriegsdienst in soziale und materielle Notlagen und sind auf öffentliche Unterstützung angewiesen. Es entsteht eine spezielle Kriegsfürsorge. Hinzu kommen die Kriegsopfer mit ihren körperlichen Behinderungen oder die Kriegswitwen und –waisen, Menschen, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Um ein Abgleiten dieser Gruppen in die traditionelle Armenfürsorge zu vermeiden, werden diesen höhere Fürsorgeleistungen gewählt. Dazu kommt auch eine mentale Einstellung: Die Notlage der Menschen wird – anders als früher - zunehmend respektiert.

 

Die neuen Fürsorgeleistungen führen ebenfalls zu einer Vergrößerung der Zuständigkeitsbereiche des Staates, der damit bereits die Wurzeln zum künftigen Wohlfahrtsstaat legt. Die ehemalige Fürsorge, die nur entsprechende Teilbereiche von Notlagen ins Auge gefasst hat, erfährt so einen Modernisierungsschub. Die Weimarer Republik, die aus dem Deutschen Reich nach dem Kriegsende und der Revolution 1918 hervorgeht, nimmt diese Entwicklungen auf und formt durch die entsprechende Gesetzgebung den Wohlfahrtstaat.

 

In der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 wird zudem die Trennung von Kirche und Staat festgelegt. Die Innere Mission wird allerdings nicht in die Kirchenverfassung aufgenommen.

 

Auch für die bayerische Landeskirche bringen die politischen Umwälzungen der Jahre 1918 und 1919 entscheidende Änderungen mit sich. Durch den Untergang der Monarchie eingeleitet, kommt es in der neuen Staatsverfassung in Bayern zu einer Trennung von Kirche und Staat, der rechtlich durch die Verfassungsgebung der lutherischen Landeskirche im Jahre 1920 zustande kommt. Auch in den Verhandlungen zwischen dem bayerischen Staat und der Kirchenleitung wird die Diakonie den inneren kirchlichen Angelegenheiten zugerechnet, so dass die Belange der Diakonie nur in übergeordneten Punkten zur Sprache kommen.

 

Die Befürchtungen, dass der neue Staat die Arbeit der kirchlichen und freien Wohlfahrtsverbände übernehmen oder einschränken könnte, erweisen sich als unbegründet. Das Recht aller Bürger auf Staatsfürsorge in Notfällen erfordert es vielmehr, dass der Staat die verschiedenen Wohlfahrtsverbände deutlich einbezieht. Seit der Mitte der 20er Jahre werden in immer größeren Maße die Arbeit der Wohlfahrtsverbände, also auch der diakonischen Einrichtungen, finanziell vom Staat unterstützt.

 

Mit der Gründung der Deutschen Liga der Wohlfahrtsverbände im Jahre 1925, bestehend aus den fünf großen Verbänden Caritas, Innere Mission, Deutsches Rotes Kreuz, dem Vereinigung der freien gemeinnützigen Wohlfahrsteinrichtungen Deutschlands (seit 1932 Paritätischer Wohlfahrtsverband) und der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden, kommt es zur Bildung einer Einrichtung, die die Belange der einzelnen Verbände gegenüber den Behörden vertreten sollte. Maßgeblich an der Entstehung sind der Caritasverband und die Innere Mission, vertreten durch den Centralausschuß beteiligt. Die zukünftigen Ergebnisse der Verhandlungen zwischen der Deutschen Liga der Wohlfahrtsverbände und den staatlichen Behörden betreffen somit auch alle diakonischen Träger, seien es Vereine oder Anstalten. Dazu zählen etwa die „Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht“ (1924) und das „Reichsjugendwohlfahrtsgesetz“ (1922).

 

In der Zeit der Weimarer Republik kommt es so zu einer immensen Vergrößerung der Arbeitsgebiete und -felder der Wohlfahrtspflege und somit auch zu einer Stärkung und Erweiterung der der diakonischen Einrichtungen - auch in Bayern.