Aktivitäten der Kirche im Katastrophenfall in Bayern
Die wichtigsten 7 Schritte
- Definition einer Katastrophe durch die regionale Behörde (i. d. R. das Landratsamt)
- Initiieren des Krisenteams im Dekanat z. B. durch den Notfallseelsorger/die Notfallseelsorgerin
- Einberufung des Krisenteams (i. d. R. der Dekan/Dekanin und/oder Bezirksstellenleitung der Diakonie)
- Sofortige Kontaktaufnahme mit dem Landeskirchlichen Beauftragten für Katastrophenhilfe
- Abstimmung der kirchlichen Hilfen mit der Führungsgruppe Katastrophen im Landratsamt (FüGK)
- Bereitstellung kirchlicher Ressourcen (Gemeindehäuser, Büros, Infrastruktur, Fahrzeuge, Beratung, ambulante Hilfen, finanzielle Hilfen etc.)
- Organisation der kirchlichen Hilfen mit dem Ziel der Unterstützung der FüGK. Die ständige Verbindung zwischen Krisenteam und FüGK ist sicherzustellen.


