Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind Einrichtungen zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben. Sie bieten den Menschen mit Behinderung, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt.
Die Werkstätten bieten Know-how, Zuverlässigkeit und höchste Qualität. Sie fertigen, verpacken, konfektionieren nach den Wünschen ihrer Partner, und das alles mit modernster Maschinenentechnik auf höchstem Niveau. Jede der Werkstätten arbeitet seit Jahrzehnten als Partner von Industrie und Handwerk erfolgreich in den Bereichen Produktion und Dienstleistung. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung der Diakonie in Bayern bieten Ihnen daher für jede Aufgabe die richtige Lösung.
Alle Werkstätten ermöglichen es, einen Teil der Rechnungssumme von der Ausgleichsabgabe abzusetzen. Alle Werkstätten sind nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) anerkannt. Deshalb können Sie 50% der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung auf ihre zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen. Zudem berechnen die Werkstätten als gemeinnützige Einrichtungen lediglich den verminderten Mehrwertsteuersatz von derzeit 7%.


