Internet für alle
Das Bundesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung verpflichtet Behörden des Bundes und Behörden, die Bundesrecht ausführen, ihre Internet- und Intranetseiten barrierefrei zu gestalten.
Seit dem 1. Mai 2002 müssen darum Behörden ihre Internetauftritte (e-Government) so gestalten, dass sie auch von Menschen mit Behinderung genutzt werden können. In sogenannten "Zielvereinbarungen" wurde ausserdem festgelegt, dass auch Unternehmen und Unternehmensverbände der verschiedenen Wirtschaftsbranchen ihre Internetauftritte nach und nach barrierefrei gestalten sollen.
Es ist selbstverständlich, dass auch das Diakonische Werk Bayern seinen Internetauftritt weitgehend gemäß den Regeln des W3C-Konsortiums gestaltet und so auch Menschen mit Behinderung einen barrierefreien Zugriff auf die darin enthaltenen Informationen ermöglicht.


