Grundsatzposition der Diakonie zur Straffälligenhilfe

Ausgangslage
Die Wahrnehmung von Kriminalität wird in beträchtlichem Maße durch die Berichterstattung in den Massenmedien beeinflusst und gesteuert. Das Skandalisieren von Einzelfällen und das Suggerieren einer stetig anwachsenden Kriminalitätsbelastung verbunden mit der Überzeugung, die innere Sicherheit sei in ihren Grundfesten bedroht, führen zum lauten Ruf nach härteren und längeren Bestrafungen. Die kriminalpolitischen Maßnahmen der letzten Jahre sind geprägt von einer kontinuierlichen strafverschärfenden Gesetzgebung.
Ein Blick auf die tatsächliche Kriminalitätsbelastung in Deutschland zeigt, dass die Anzahl der begangenen Straftaten keinesfalls mit dem Anstieg des subjektiven Gefährdungsgefühls korrespondiert. Im Gegenteil, weist doch die letzte statistische Auswertung zum Ausmaß der Straffälligkeit in der Bevölkerung für das Jahr 2005 aus, dass die Verurteiltenkennziffern über alle Altersgruppen hinweg durchwegs niedriger als im Vorjahr waren. Die Anzahl von schweren Gewaltverbrechen und Sexualstraftaten ist seit Jahren rückläufig.
Diakonische Straffälligenhilfe stellt sich dem kriminalpolitischen Reflex nach Strafverschärfung entgegen und trägt durch eigene Angebote für straffällig gewordene Menschen zu einem Mehr an Sicherheit in unserer Gesellschaft bei. Die konsequente und intensive Arbeit mit den Tätern ist die effektivste Form des Opferschutzes. Kriminologische Untersuchungen belegen, dass repressive Haftbedingungen negative Entwicklungsverläufe fördern. Die hohen Rückfallquoten stellen die langfristige Wirksamkeit strafvollzuglicher Maßnahmen in Frage.
Aufgabe
Diakonische Straffälligenhilfe setzt sich dafür ein, dass die verfassungsrechtlich verankerte Pflicht zur Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen in die Gesellschaft in der Praxis Anwendung findet. Diakonische Straffälligenhilfe bietet deshalb Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind und strafrechtlichen Eingriffen unterliegen, Unterstützung an. Diese umfasst alle Angebote, die geeignet sind, die individuellen Fähigkeiten Betroffener und deren Angehöriger zu erweitern und zu stärken sowie ihre Lebenssituation und ihre Lebensbedingungen nachhaltig zu verbessern. Sie möchte das Selbsthilfepotential straffällig gewordener Menschen auf Dauer so stärken, dass sich soziale und individuelle Faktoren, die Straffälligkeit begünstigen können, verändern. Sie soll helfen, den stigmatisierenden Status der Straffälligkeit zu überwinden und die soziale Ausgrenzung der davon betroffenen Menschen zu vermeiden.
Perspektiven und Forderungen
Diakonische Straffälligenhilfe ist getragen vom Versöhnungsgebot Gottes. Sie nimmt den Versöhnungsauftrag der Menschen untereinander ernst. Diakonische Straffälligenhilfe ermutigt zum Dialog zwischen straffällig gewordenen Menschen und ihren Geschädigten und Opfern. Die konkreten Aufgabenfelder umfassen u.a. Hilfen zur Konfliktschlichtung und Schadenswiedergutmachung (z.B. Täter-Opfer-Ausgleich), durchgehende Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, offene Beratungsangebote für straffällig gewordene Menschen, soziale Arbeit mit Angehörigen, Haftvermeidungshilfen, gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe, ambulante und stationäre Wohnangebote für Haftentlassene, Hilfen zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben, Förderung ehrenamtlicher Mitarbeit.
Die Finanzierung ambulanter Maßnahmen der Straffälligenhilfe ist von großen Unsicherheiten geprägt. Sinkende landeskirchliche Mittel und ein drastischer Rückgang der freiwilligen kommunalen Zuschüsse stellen die Erfüllung von Kernaufgaben der Straffälligenhilfe in Frage. Wesentliches Ziel muss es deshalb sein, eine kostendeckende Entgeltregelung für alle ambulanten Hilfen zu erhalten.
Die bayerische Justiz ist nach der Zuständigkeitsverlagerung für den Strafvollzug durch die Föderalismusreform auf die Bundesländer besonders gefordert, Maßnahmen zur Entwicklung eines verbindlichen Eingliederungsmanagements nach der Haftentlassung unter Einbeziehung aller beteiligten Akteure – insbesondere auch der freien Straffälligenhilfe – zu ergreifen und finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Reduzierung des Rückfallrisikos gelingt dann, wenn die Wiedereingliederung straffälliger Menschen in Familie, Arbeitsleben und Gesellschaft erfolgreich verläuft. Dazu bedarf es in der Regel unterstützender und begleitender Angebote und Hilfen, deren Finanzierung gesichert sein muss.
Der in immer kürzer werdenden Abständen anschwellende Ruf nach mehr Sicherheit der Bevölkerung vor Straftaten darf nicht zu einer fortlaufenden Verschärfung strafgesetzgeberischer und strafvollzuglicher Maßnahmen missbraucht werden. Die bayerischen Gefängnisse sind bereits sicher. Lockerungen des Vollzugs führen nachweislich nicht zu höheren Missbrauchs- und Entweichungszahlen, trotzdem wird auf diese integrationsfördernden Maßnahmen nahezu vollständig verzichtet. Und der geschlossene Vollzug wird zum Regelvollzug. Zur Sicherheit der Allgemeinheit tragen vor allem anderen umfassende und auf den Einzelfall abgestimmte konsequente Resozialisierungsmaßnahmen während und nach der Haft maßgeblich bei. Hier bedarf es noch beträchtlicher Anstrengungen und Veränderungen. Die diakonische Straffälligenhilfe wird auch zukünftig deutlich auf Notwendigkeiten hinweisen und sie einfordern und ihre Kompetenz und Erfahrung in den Prozess der Wiedereingliederung straffälliger Menschen einbringen.


