... zur Rechtsstellung einkommensarmer Menschen und den notwendigen Änderungen im SGB II

Die Rechtsposition einkommensarmer Menschen hat sich durch die Einführung des Sozialgesetzbuches II (SGB II), durch die weitere Gesetzgebung sowie die Verwaltungspraxis in den Arbeitsagenturen in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert. Bei der täglichen Arbeit mit den Menschen, die auf diese Leistungen angewiesen sind, muss die Diakonie immer wieder feststellen, dass die Leistungsberechtigten zunehmend wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden und die gesetzlich vorgesehenen Leistungen oft nicht in vollem Umfang erhalten und ihnen der Rechtsweg erschwert wird. Die Rechtsstellung einkommensarmer Menschen, die auf Leistungen aus dem SGB II angewiesen sind, unterscheidet sich von der Rechtsstellung finanziell unabhängiger Menschen. So entsteht eine Zweiklassengesellschaft.


