Freiwilliges Engagement - Freiwilligendienste und Ehrenamt in der bayerischen Diakonie
Ausgangslage
Die Diskussion über Freiwilligendienste und Ehrenamt hat Konjunktur. Dazu haben nicht zuletzt die Ergebnisse des zweiten Freiwilligensurveys beigetragen. Danach übernehmen 37% der Bevölkerung Bayerns, die 14 Jahre oder älter sind, freiwillige oder ehrenamtliche Aufgaben und Arbeiten. Die Quote hält sich damit auf hohem Niveau. Und die Zahl derjenigen, die sich bisher noch nicht freiwillig engagiert haben, aber bereit sind, dies zu tun, ist um 7 Prozentpunkte auf 30% gestiegen.
Dem großen Interesse an dem Thema liegen ganz unterschiedliche Motivationen zugrunde. Während die einen in Freiwilligendiensten und Ehrenamt vor allem eine ökonomische Entlastungsfunktion via Personalmix sehen (wirtschaftliches Motiv), unterstreichen andere die Möglichkeit für Menschen, einer sinnvollen Beschäftigung nachzugehen oder darüber die Voraussetzungen zum Einstieg in ein Arbeitsverhältnis zu verbessern (beschäftigungspolitisches Motiv). Zahlreiche Menschen in allen Altersgruppen wollen einfach anderen Menschen ihre Hilfe anbieten (diakonisch-caritatives Motiv) oder als Mitglied der Gesellschaft das Leben in der Gemeinschaft mitgestalten (bürgerschaftliches Motiv).
Auch in Kirche und Diakonie spielt das Freiwillige Engagement eine zentrale Rolle. Es trägt wesentlich zur Ausstrahlungskraft von Kirche und Diakonie bei und ist prägend für das Profil. Seiner Förderung wird ein hoher Stellenwert zugewiesen. Die Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit und damit auch die Stärkung der Dienstgemeinschaft von ehren-, haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird durch das Ehrenamtsgesetz abgesichert. Zur Begleitung und Unterstützung des Ehrenamtes hat der Diakonische Rat des Diakonischen Werkes Bayern 2002 die „Leitlinien über den Dienst, die Begleitung und die Fortbildung von Ehrenamtlichen im Bereich des Diakonischen Werkes Bayern“ beschlossen. Die Leitlinien beruhen auf dem Ehrenamtsgesetz der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern von 2000. Sie regeln unterschiedliche Bereiche und geben Anregungen für beispielsweise Mitarbeit und Beauftragung, Begleitung und Fortbildung, und bieten einen Rahmen zur Rechtssicherheit für Träger und Ehrenamtliche.
Aufgabe
Um Freiwilliges Engagement in Kirche und Diakonie zu fördern und zu stärken ist eine zielführende strategische Ausrichtung notwendig. Der Ausgangsgedanke dabei ist die Überzeugung, dass alle Menschen willkommen sind. Dazu braucht es dann auf Seiten der Einsatzstellen ein entsprechend differenziertes Angebot. Schwerpunktmäßig stehen dabei die Interessen der Freiwilligen im Vordergrund, nur so kann das große Engagementpotential hinreichend berücksichtigt werden.
Um den örtlichen und regionalen Bedarf zu koordinieren und die jeweils eigenen Möglichkeiten dabei einzubringen, müssen sich die diakonischen Einsatzstellen mit anderen Akteurinnen und Akteuren im Gemeinwesen vernetzen und Angebote abstimmen. Das Freiwillige Engagement muss zur Chefsache gemacht werden, es ist eine Herausforderung an die Leitung. Mit Blick auf die Zukunft und den gesellschaftlichen Wandel gilt es die vorhandenen Formen des Freiwilligen Engagements weiterzuentwickeln und für weitere Zielgruppen zu öffnen.
Schließlich: Die Förderung und Stärkung von Freiwilligendiensten und Ehrenamt wird nur gelingen, wenn ausreichend Ressourcen und Kompetenzen zur Verfügung gestellt werden, die dann koordiniert über ein entsprechendes Freiwilligenmanagement zur Geltung gebracht werden.
Der Weg
Leitbild und Realität in Übereinstimmung bringen
Der Vorschlag, als zentralen Begriff Freiwilliges Engagement einzuführen, soll zur Orientierung und Klarheit beitragen. Dazu ist es immer auch notwendig, sich in der Kommunikation zu versichern, ob man von Freiwilligem Engagement als Leitbild oder Realität spricht: Mit einem Leitbild bzw. Idealbild ist ein Wunsch- oder Sollzustand angesprochen, im anderen Fall geht es um die empirische Realität, also um den Ist-Zustand. Beide Begriffe haben ihre Berechtigung und sind notwendig. Der eine orientiert, während der andere Hinweise gibt für eine nachführende Justierung und Kurskorrektur im Praxisalltag.
Eine Vermischung soll ebenso vermieden werden wie eine eklatante Inkongruenz zwischen Leitbild und Realität. Vom richtigen Verhältnis zueinander hängt die Glaubwürdigkeit ab, mit der für Freiwilliges Engagement geworben und eingetreten wird.
Bei der Konzeption Motive der freiwillig Engagierten berücksichtigen
Beim Versuch, die freiwilligen Akteur/innen bzw. entsprechende Engagementformen zusammenfassend zu beschreiben, wird in der Fachdiskussion unterschieden zwischen einem Engagement, das gleichsam lebensstilprägend ist, sich also eher unbefristet und als integraler Bestandteil des eigenen Lebensentwurfes darstellt (als Beispiel seien die Freiwilligen der Suchtkrankenhilfe genannt), und seinem Pendant, dem eher temporären Engagement mit lebensstilergänzendem Charakter (z. B. Elternbeirat in Kindertageseinrichtungen). Des Weiteren wird unterschieden zwischen Freiwilligen, die ihr Engagement stärker gemeinwohlorientiert ausrichten, und denjenigen, bei denen das Motiv der individuellen Selbstverwirklichung eher im Vordergrund steht.
Gleichzeitig wird vor dem Hintergrund eines gesellschaftlichen Wertewandels von Pflichtwerten zu Selbstentfaltungs- und Selbstverwirklichungswerten , seit geraumer Zeit empfohlen, die Mitarbeit in Freiwilligem Engagement in temporären, kurzfristig überschaubaren Projekten zu entwickeln und dabei dem Motiv der Selbstverwirklichung hinreichend Rechnung zu tragen.
Die Qualität der Arbeit sichern
Zunächst also gilt es die Perspektive der Engagierten, ihre Motivation vor dem Hintergrund ihrer Lebenswelt und Lebenslage wahrzunehmen, zu verstehen und soweit wie möglich zu berücksichtigen.
Ob ein/e freiwillig Engagierte/r die Tätigkeit eher gemeinwohlorientiert oder eher nach Motiven der Selbstverwirklichung ausrichtet, steht jedoch nicht im Vordergrund und stellt keinen grundsätzlichen Widerspruch dar. Entscheidend ist, dass es eine hinreichende Übereinstimmung mit den Bedürfnissen der Menschen gibt, auf die sich die Tätigkeit des Freiwilligen Engagements in der Diakonie richtet. Fehlt die Übereinstimmung, so ist zu prüfen, ob das Freiwillige Engagement beendet bzw. abgelehnt werden muss. Der Einsatz von Freiwilligem Engagement darf auf keinen Fall zu einer Qualitätsminderung der bestehenden Arbeit führen.
Diakonie als zivilgesellschaftlichen Akteur verstehen
Kirche und Diakonie sind Partner des Staates bei der Gestaltung einer gerechten Gesellschaft und der konkreten Ausgestaltung des Sozialstaates. Sie reden und handeln auf der Basis einer verantwortungsvollen, kritischen Partnerschaft. Grundlage dafür ist das Evangelium und der Auftrag, Gottes Heil in Jesus Christus in der Welt in Wort und Tat zu bezeugen. Die Diakonie versteht sich „als verlängerter Arm der Kirche in die Gesellschaft hinein“. Damit verbunden ist auch ihre Rolle als zivilgesellschaftlicher Akteur und Förderer zivilgesellschaftlicher Werte, Haltungen und Potentiale. Die Förderung eines lebendigen demokratischen Gemeinwesens gilt uns als Grundlage gegen Machtmissbrauch und autoritäre Strukturen. Die evangelische Sozialethik findet darin ihren gesellschaftspolitischen Rahmen. Tätige Nächstenliebe, die sich in konkreter Mitmenschlichkeit und Unterstützung humaner Strukturen zeigt, schöpft aus den Potentialen der Solidarität und speist gleichzeitig ihre Quellen. In gesellschaftstheoretischen Begriffen formuliert ist Solidarität das Steuerungsmedium der Zivilgesellschaft, während der Staat über das Medium der Macht und die Wirtschaft über Geld gesteuert werden.
Kirche und Diakonie setzen sich dementsprechend vor allem für die Stärkung sozialer Gemeinschaften ein, in der auch die einzelnen Menschen ermutigt und unterstützt werden, sich an der Gestaltung des Gemeinwesen zu beteiligen und mitzuhelfen. Ziel dabei ist nicht, sich in erster Linie armutsverwaltend zu betätigen, sondern sich für soziale Problemlösungen im weiten Sinne einzubringen. Vor diesem Hintergrund geht es uns darum, im Rahmen des breiten Tätigkeitsfeldes der Diakonie Menschen allen Alters (Jugendliche, Erwachsene, Seniorinnen und Senioren) die Möglichkeit zu geben sich zu engagieren.
Freiwilliges Engagement versicherungsrechtlich einbeziehen und absichern
Die gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind in den letzten Jahren für das freiwillige Engagement bzw. Ehrenamt verbessert worden.
Neben der in den bayerischen Landesgrenzen nunmehr auch eingeführten Ehrenamtsversicherung seien hier speziell die in und ab 2007 in Kraft getretenen höheren steuerfreien Aufwandspauschalen genannt, die unter dem Namen „Übungsleiterpauschale“ besser bekannt sind. Die maximale jährliche Summe zur Erstattung des Aufwandes für Ehrenamtliche bzw. Freiwillig Engagierte beträgt nunmehr 2.100 Euro.
Viele diakonische Einrichtungen haben auch aufgrund der Nachfragen freiwillig Engagierter vor Ort die konkrete versicherungsrechtliche Einbeziehung Ehrenamtlicher, Stichwort „Betriebshaftpflicht“, geklärt und so für zusätzliche Sicherheit und damit Attraktivität gesorgt. Dass die gesetzliche Unfallversicherung auch bei freiwillig engagierten Menschen eintritt ist bekannt. Darüber hinaus sei die Praxis vieler Kirchengemeinden, einen eigenen Haushaltstitel unter der Überschrift „Ehrenamt Fortbildung und Aufwandsentschädigung“ zu bilden, auch diakonischen Einrichtungen empfohlen.
Vorteile des Freiwilligen Engagements in der Diakonie verdeutlichen.
Jeder Träger, der Freiwilliges Engagement, Freiwilligendienste bzw. Ehrenamt anbietet, hat sein eigenes Profil. Darin werden Engagierte attraktive und vielleicht auch weniger attraktive Merkmale für sich erkennen. Um die Vorteile einer Mitarbeit in der Diakonie bewusst zu machen, müssen sie erkannt und benannt werden.
Diakonie bedeutet für Freiwillig Engagierte bzw. Ehrenamtliche,
- einen starken Partner zu haben.
- gegenseitige Verlässlichkeit einzugehen.
- einen Rahmen und eigene Gestaltungsfreiheit und Einflussmöglichkeiten vorzufinden.
- Spaß und das praktische Umsetzen von persönlichen religiösen und gesellschaftlichen Vorstellungen für sich und Andere.
- Sicherheit und Ergänzung.
- nicht als Druckmittel gegenüber Hauptamtlichen eingesetzt zu werden.
- faire und angemessene Kooperation außerhalb von tradierten Arbeitsverhältnissen zwischen Ungleichen mit gleichen Zielen.
- in abgeklärtem Rahmen eine Zusammenarbeit mit Professionellen einzugehen. Anleitung, Reflexion und Mitarbeit inklusive.
- ein Lern- und Erlebensfeld sozialen Handelns.
- Diakonie bedeutet das Wissen und den Schutz von Haupt- und Ehrenamt.
- Diakonie weiß, warum sie ehrenamtliches Engagement fördern will.


