Armut und psychische Erkrankung
Das Armutsrisiko in der Bundesrepublik steigt. Im Jahr 1993 betrug es 11,7 % im Vergleich zum Jahr 2003 mit 13,5 %. Eng verknüpft mit dem Armutsrisiko ist die Arbeitsunfähigkeit. An diesem Punkt zeigt sich, dass die Arbeitsausfälle auf Grund psychischer Erkrankungen und Belastungen seit Ende der 90er Jahre um mehr als 1/3 gestiegen sind. Im Gegensatz dazu sind andere Krankheitsarten als Ursache zurück gegangen.
Erschwerend kommt hinzu – wie im Bericht der nationalen Armutskonferenz beschrieben –, dass unabhängig von den Gründen, die zur Arbeitslosigkeit führten, diese mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko einhergeht. So erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer körperlichen Erkrankung von Arbeitslosen im Vergleich zu Beschäftigten um 30 % bis 80 %, bei psychischen Leiden sogar um fast 100 %.
Was heißt das für Menschen mit einer psychischen Erkrankung?
Menschen, die an einer psychischen Erkrankung leiden, sind durchaus vielfach in der Lage, ihrer Arbeit nachzugehen, allerdings oft ohne die vom Arbeitgeber geforderte Kontinuität und Ausdauer. Es kann schwer werden, eine Halbtagsstelle oder gar eine Vollzeitstelle in gewohnter Weise auszufüllen. Wenn die Problematik nicht rechtzeitig erkannt wird, führt dies oft zur Entlassung und damit zur Arbeitslosigkeit und letztendlich zu Armut, die wiederum das gesundheitliche Befinden beeinträchtigt. Ein Teufelskreis entsteht, der in einer Studie der Universität Marburg zu Armutslebensläufen in Deutschland aufgezeigt wurde. Psychisch kranke Menschen haben also ein besonders erhöhtes Armutsrisiko.
Der Zusammenhang zwischen Armut und psychischer Erkrankung zeigt sich nicht nur bei Menschen, die auf Grund psychischer Probleme (z.B. Persönlichkeitsstörungen) in Arbeitslosigkeit und dann in die Überschuldung geraten sind – was die psychische Erkrankung noch verstärkt – sondern schwerpunktmäßig in der Schwierigkeit chronisch psychisch Kranker, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren und abhängig von Sozialleistungen zu leben. Armut entsteht hier durch Ausgrenzung von Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten und die Abkoppelung psychisch kranker Menschen von den Entwicklungen am Arbeitsmarkt. Die insbesondere in Bayern Ende der 80iger Anfang der 90iger ins Leben gerufene Arbeitsassistenz zur Begleitung psychisch kranker Menschen am Arbeitsplatz fiel dem zweiten Teil des SGB IX zum Opfer. Anstelle dessen traten die Integrationsfachdienste, die für allen
Menschen mit Behinderung zuständig sind und die Gruppe der psychisch kranken Menschen wurde durch mental stabile Personengruppen wie Menschen mit einer geistigen Behinderung und oder Körperbehinderung verdrängt. Heute wird nur noch ein Prozentsatz der psychisch kranken Menschen begleitet wie noch vor wenigen Jahren.
Für chronisch psychisch kranke Menschen, die meistens Unterstützung über sozialpsychiatrische Angebote erhalten und in ein Versorgungsnetz eingebunden sind, ist es selbst dann, wenn medikamentöse Einstellung und diese ambulante Eingebundenheit eine gewisse Stabilität garantieren, schwierig, in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Es besteht zwar ein abgestuftes System von Beschäftigungsangeboten, angefangen mit arbeitstherapeutischen Maßnahmen, über niedrig schwellige Zuverdienstmöglichkeiten über beschäftigte Unterstützung, WfbM bis hin zu den höher schwelligen Integrationsfirmen, die Schnittstelle zwischen diesen Angeboten und dem ersten Arbeitsmarkt erweist sich jedoch meistens als ein „zu tiefer Graben“. Oftmals sind die vom ersten Arbeitsmarkt geforderten Arbeitszeiten von psychisch kranken Menschen nicht leistbar und bilden ein unüberwindbares Hindernis für ein geregeltes Arbeitsleben gleichwohl die arbeitsnotwendigen Fähigkeiten vorhanden sind. Damit bleibt die Gruppe der psychisch Kranken nicht nur – trotz aller Integrationsbemühungen – als Sondergruppe gegenüber den „Gesunden“ bestehen; der Status als „Sondergruppe“ verstärkt sich noch dadurch, dass auf Grund der schwierigen finanziellen Situation nur Freizeitaktivitäten wahrgenommen werden können, die keine Kosten verursachen. Die Integrationsmöglichkeiten werden dadurch geschmälert und das Ziel der Teilhabe deutlich erschwert.
Ein Lebensbeispiel
Frau B. hatte eine offiziell unauffällige Kindheit. Sie hat Abitur gemacht und studiert. Kurz vor Studienende brach bei ihr wie aus heiterem Himmel eine schizophrene Psychose aus. Sie fühlte sich verfolgt, vergiftet, hörte Stimmen und sah Personen, die andere nicht hörten oder sahen. Durch ihre Erkrankung und die anschließende langjährige stationäre und ambulante Behandlung konnte Frau B. ihr Studium niemals abschließen.
Frau B. lebt allein in einer winzigen Wohnung. Derzeit bezieht sie Grundsicherung. Die alte Ausbildung abzuschließen bleibt für sie ein ferner Traum, ebenso eine neue Ausbildung zu beginnen, denn durch Krankheit und Medikamente ist sie nicht einmal mehr fähig, einen längeren Text zu lesen bzw. seinen Inhalt zu erfassen. Bei Reduktion der Medikation kommt es sofort wieder zu akuten Wahnvorstellungen und Stimmenhören. Auch einfache mecha-nische Tätigkeiten hält sie nicht durch, weil sie sich nicht lange genug konzentrieren kann. Sie hat nur wenig Antrieb. Ihre winzige Wohnung einigermaßen sauber zu halten bereitet ihr oft Schwierigkeiten.
Die Medikamente verursachen bei Frau B. Heißhunger auf Süßes. Sie ist dick geworden, worauf sie in ihrer Verzweiflung über ihr Äußeres darauf verfiel, Essen wieder zu erbrechen. In der Folge hat sich die Bulimie verselbständigt und verschlingt im wahrsten Sinn des Wortes große Summen für Nahrungsmittel. Frau B. ernährt sich aktuell von Lebensmitteln der Tafel. In der Psychiatrie hat sich Frau B. das Rauchen angewöhnt. Schon oft hat sie versucht, mit dem Rauchen aufzuhören, um Geld zu sparen. Ebenso oft wurde sie bei der ersten angebotenen oder geschnorrten Zigarette wieder rückfällig. Kinobesuche gibt es für sie nur, wenn sie dazu eingeladen wird. Die Eltern schießen des Öfteren Geld zu. Dadurch bleibt Frau B in deren Abhängigkeit, obwohl sie schon Mitte 30 ist.
Manchmal rebelliert Frau B. gegen ihre zu eng gewordene Kleidung und ihre schmale Kasse und bestellt größere Mengen meist teurer Kleidung per Katalog, um nicht ständig nur im Second-Hand-Laden einkaufen zu müssen. Sie will ebenfalls teilhaben an dem, was für andere offenbar selbstverständlich ist. Die Bestellungen schickt sie dann meist wieder zurück mit der Begründung, die Kleidung würde nicht passen - aus Reue und weil sie sie nicht bezahlen kann. Sie hat Angst, auch noch an Kaufsucht zu erkranken.
Frau B. hat aus nachvollziehbaren Gründen eine Betreuerin, die ihr das Geld nur noch wöchentlich zuteilt. Das erlebt Frau B. als Demütigung und Bevormundung. Sie selbst sieht keinen Ausweg aus ihrer psychischen und ihrer materiellen Not. Gelegentlich etwas dazu zu verdienen scheint ihr wohl möglich. Weil aber dieses „Einkommen“ bei der Grundsicherung angerechnet würde, (eine Tatsache, die sie als absolute Kränkung erlebt,) tut sie es nicht. Es grenzt an ein Wunder, dass sie sich ihr freundliches Wesen trotz allem noch bewahrt hat.
Wege aus der Armut und in die Gesellschaft
Der Bevölkerungsanteil, der durch Überschuldung auffällt, fällt zu einem nicht geringen Prozentsatz auch in anderen sozialen Zusammenhängen auf, auch wenn eine psychische Erkrankung noch nicht diagnostiziert ist und sozialpsychiatrische Einrichtungen in der Regel (wenn auch inzwischen immer häufiger) noch nicht Anlaufstelle waren. Oft werden erst nach jahrelangen Auffälligkeiten in den verschiedensten Bereichen Persönlichkeitsstörungen erkannt, die als tatsächliche Ursache der vielschichtigen Problemlagen anzusehen sind. Bis dahin sind oft Arbeitslosigkeit, nicht selten auch kriminelle Handlungen und Überschuldung eingetreten.
Eine frühe Integration in das sozialpsychologische und sozialpsychiatrische Hilfesystem mit geeigneter Unterstützung der betroffenen Personen kann die Problematik – wenn nicht verhindern, so doch entschärfen. Dieses Ziel ist durch bessere Vernetzung und Zusammenarbeit aller zuständigen Stellen (kirchliche Sozialarbeit, Schuldnerberatung, Bewährungshilfe, Suchtberatung, sozialpsychiatrische Dienste, Behörden der Sozialverwaltung u.ä.) zu erreichen. Die Koordination der Hilfen kann dazu beitragen, Überschuldungen früher zu erkennen und damit ein „Leben in Armut“ zu verkürzen und dem Chronifizierungsprozess der hieraus resultierenden psychischen Probleme entgegen zu wirken.
Wege zur Vermeidung von Armut
"Arm sein in Deutschland" bedeutet nicht immer, unter existenzieller Not zu leiden, sondern einen Mangel an Chancen: auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und auf Bildung und wie ausführlich oben beschrieben auf Arbeit - die ja in der Regel den Zugang zu all diesen Chancen verschafft. Diesen Teufelskreis zeigt der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung "Lebenslagen in Deutschland" eindrucksvoll auf. Der Bericht trägt zur Enttabuisierung des Themas „Armut“ bei und gibt Hoffnung, dass man sich deren Bekämpfung annimmt. Seine Grundaussage lautet: „Armut heißt, dass Mittel zur Lebensgestaltung fehlen.“
Hier kann man mit wirkungsvollen Konzepten ansetzen:
- Die Voraussetzung ist die notwendige Grundsicherung: eine Wohnung verbunden mit einem Bürgergeld, das ein bedingungsloses Grundeinkommen für jeden Bürger und jedes Kind meint. Psychisch kranke Menschen erhalten darüber hinaus ein Teilhabegeld, das ihnen zur Verfügung gestellt wird, um die behinderungsspezifischen Beeinträchtigungen wenn auch nicht auszugleichen, so doch zumindest ihnen entgegen zu wirken.
- Mitten in der Gesellschaft leben heißt aber noch nicht mitten in der Gesellschaft zu sein. Das Konzept des Community Care – die Verantwortung des Bürgers für seinen Mitbürger – zeigt Wege auf in die Partizipation. Das Konzept des Community Care ist eng mit der Inklusionsvorstellung einer vollständigen gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung verknüpft. Während Integration eher den an ein Defizit einer Person geknüpften Bedarf kennzeichnet (das „I-Kind“), liegt die Betonung des Inklusionsbegriffes auf der institutionellen Veränderung, die die Verschiedenheit der einzelnen Menschen als einen positiven Wert ansieht (vgl. BIEWER 2000).
- Parallel hierzu bedarf es der Aufklärung der Bürger über Armutsrisiken:
- das immer löchriger werdende soziale Netz
- das Alter
- Arbeitslosigkeit
- Krankheit
- Risikovorsorge ohne Risiko - Eine Aufgabe, die uns alle angeht ist, Ausgrenzungen zu vermeiden. Wenn es keine Tabuthemen gibt, haben Vorurteile keinen starken Nährboden und das Verständnis füreinander steigt.
- Für professionelle Begleiter psychisch kranker Menschen heißt dies im Besonderen, die jedem Menschen eigene Selbstbefähigungspotentiale gemeinsam ins Bewusstsein zu rücken. Die Selbstvertretung steht im Mittelpunkt des Empowermentansatzes und ist ihr Ziel.
Positionspapier des
Fachverbandes Evang. Behindertenhilfe und
Sozialpsychiatrie in Bayern e.V. FEBS


