Ungleichbehandlung bei der Finanzierung der Pflegestützpunkte?
Nürnberg, 11.12.2008 Sie sind ein Herzstück der Reform der Pflegversicherung und sollten die Bürger und Bürgerinnen rund um das Thema Pflege beraten und entlasten. Vor allem aber sollen die geplanten bundesweiten 4.000 Pflegestützpunkte Leistungen aus einer Hand anbieten und so teure und überflüssige Doppelstrukturen vermeiden. Nun sieht der Fachverband Evangelische Altenhilfe im Diakonischen Werk Bayern die Diakonie sowie die anderen Anbieter der freien Wohlfahrtspflege durch Pläne des bayerischen Sozialministeriums massiv benachteiligt.
Nach Angaben des Fachverbandes plant das Sozialministerium, die Pflegestützpunkte ausschließlich in der bereits bestehenden Struktur der Beratungsstellen für Angehörige anzusiedeln. Die bereits seit Jahren bestehenden Angebote von Diakonie, Caritas und anderen Verbänden kämen in den Plänen des Ministeriums nicht vor, heißt es.
Finanziert werden sollen diese Angebote aus den Leistungen der Pflegeversicherung, die nur den Kassen zur Verfügung stehen. Die Beratung, die die ambulanten Dienste der Diakonie – zum Teil bereits seit Jahren – erbringen, wird hingegen nicht ausreichend finanziert. Der Fachverband Evangelische Altenhilfe sieht darin eine grobe Ungleichbehandlung der freien Wohlfahrt, zumal er die vom Gesetz geforderte Neutralität der Pflegestützpunkte dadurch gefährdet sieht, dass sie sich in kasseneigener Trägerschaft befinden.
Von der bayerischen Staatsregierung fordert der Fachverband darum jetzt die Aufnahme diakonischer Beratungsangebote, die mit einer Förderung im Rahmen der Pflegeversicherungsreform vorgesehen werden. Damit soll die Wettbewerbssituation der beteiligten Akteure in der Altenhilfe wieder hergestellt werden.
Der Fachverband Evangelische Altenhilfe im Diakonischen Werk Bayern vertritt 230 Rechtsträger der Altenhilfe. Dazu zählen ambulant-pflegerische Dienste ebenso wie teilstationäre und stationäre Einrichtungen.



