Bundesfreiwilligendienst
Die Fakten
Bundesfreiwilligendienst
Es gibt viel zu entdecken…
Gestalten und verändern Sie mit.
Im Zusammenhang mit der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes versprachen die politisch Verantwortlichen in Berlin (auch zur Kompensation) die Einführung einer neuen Engagementform namens „Bundesfreiwilligendienst“. Am 03.05.2011 wurde das entsprechende Gesetz veröffentlich, das zum 01.07.2011 in Kraft trat.
Die Eckpunkte:
Das Diakonische Werk Bayern ist Träger dieses Freiwilligendienstes.
Alle Dienststellen, die als Zivildienststellen durch das Bundesamt anerkannt worden sind, sind als Einsatzstellen für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) zugelassen. Dies geschah automatisch ohne weiteren Verwaltungs-/Prüfungsakt.
Alle Zivildienstplätze sind automatisch Einsatzplätze für den BFD geworden.
Bis insgesamt 35.000 Einsatzplätze sollen bundesweit gefördert werden.
Einsatzstellen können mit Interessierten seit 01.07.2011 rechtsverbindliche Vereinbarungen schließen.
Der BFD bis zum 27. Lebensjahr ist stark an das bekannte Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) angelehnt.
Der BFD über dem 27. Lebensjahr weicht hinsichtlich seiner Rahmenbedingungen in folgenden Punkten ab:
- Teilzeit ab 20,1 Stunden bis zu 40 Stunden möglich
- Monatlicher Beginn, Dauer ab 6 Monaten möglich
- Deutlich weniger Bildungstage
1 Tag/Monat, statt 25 Tage im Jahr beim FSJ/BFD bis 27 Jahre.


