Rahmenbedingungen des FSJ beim Diakonischen Werk Bayern

Hans A.: „Das Freiwillige Soziale Jahr war für mich eine tolle Erfahrung. Nicht nur im medizinischen und pflegetechnischen Bereich habe ich mir Wissen angeeignet. Ich habe auch gelernt, mit Menschen umzugehen."
Träger:
Träger des FSJ ist das Diakonische Werk Bayern mit Sitz in Nürnberg.
Die pädagogische Begleitung erfolgt durch einen/eine beim Träger angestellten hauptamtliche(n) Mitarbeiter(in).
Dauer:
Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate, in manchen Fällen auch 6 oder 18 Monate.
Zielgruppe und Bewerbung
Junge Menschen, die die Hauptschulpflicht erfüllt haben und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können sich für ein FSJ beim Diakonischen Werk Bayern bewerben.
Inhalt der Bewerbung:
- Anschreiben mit Aussagen über die Motivation der Ableistung eines FSJ, über das vorrangig gewünschte Arbeitsgebiet (Altenhilfe, Behindertenhilfe, Jugendhilfe, kirchengemeindliche Arbeit, allgemeiner sozialer Bereich…) und über den gewünschten Ort.
- Lebenslauf
- 2 Lichtbilder
- Kopie des letzten Zeugnisses
- Evtl. weitere Beurteilungen von geleisteten Praktika oder ehrenamtlichen Tätigkeiten
Urlaub:
Bei einem 12monatigen FSJ beträgt der Urlaubsanspruch 26 Tage, bei einem 6monatigen FSJ 13 Tage und bei einem 18monatigen FSJ 39 Tage. Der Urlaub ist mit der jeweiligen Einsatzstelle abzusprechen, die die Urlaubstage entsprechend dokumentiert. Es ist darauf zu achten, dass sich der Urlaub nicht mit den Seminarwochen überschneidet.
Taschengeld:
Es wird ein Taschengeld in Höhe von 190,- € ausbezahlt. Der Kindergeldanspruch bleibt bestehen.
Verpflegung:
Gesetzlich ist geregelt, dass Verpflegung oder eine entsprechende Geldersatzleistung gewährt werden dürfen. Die Höhe der finanziellen Vergütung für die Verpflegung richtet sich nach den jeweils gültigen Sachbezugswerten (zurzeit 7,17 € pro Tag)
Bildungstage:
Nach dem „Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres“ beträgt die Gesamtdauer der Bildungstage bezogen auf ein Jahr mindestens 25 Tage. Dabei müssen ein Einführungs-, ein Zwischenseminar- und ein Abschlussseminar von mindestens fünf Tagen durchgeführt werden. Die Teilnahme an den Bildungstagen ist für die Freiwilligen vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflicht. Das FSJ wird nur als solches anerkannt, wenn die, der Freiwillige an den Bildungstagen teilgenommen hat.
Anrechnung:
Das FSJ wird bei der Vergabe von Studienplätzen als Wartezeit anerkannt.
Das FSJ kann unter Umständen bei Ausbildungen zu einem sozialen Beruf als Vorpraktikum anerkannt werden.
Zeugnis:
Es wird über das FSJ ein qualifiziertes Zeugnis erstellt (in Kooperation zwischen Einsatzstelle und Träger).
Versicherung:
Die Freiwilligen sind im Rahmen der Mitarbeiter(innen)haftpflichtversicherung zu versichern. Sie haften nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Träger / Diakonisches Werk Bayern ist von der Haftung ausgeschlossen.
Die Freiwilligen sind als Mitarbeiter(innen) bei der für die Einsatzstelle zuständigen Berufsgenossenschaft zur gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden.
Gegebenenfalls ist eine Dienstreisekaskoversicherung abzuschließen bzw. sind die Freiwilligen in den Versicherungsschutz mit einzuschließen.


