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Presse, 22.02.2010

Sanktionspraxis bleibt fragwürdig. Diakonisches Werk Bayern kritisiert Forderungen der CSU

CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt hatte gefordert, die in Bayern umgesetzte Strenge gegen arbeitsunwillige Hartz-IV-Empfänger/innen auch in anderen Bundesländern zur Norm zu machen. Das Diakonische Werk Bayern hält diese Aufforderung für unangemessen und nicht nachvollziehbar. „Die Sanktionspraxis insgesamt“, so Diakoniepräsident Dr. Ludwig Markert, „muss dringend kritisch überprüft werden, auch in Bayern.“



Die Sanktionspraxis hat eine Kürzung der Regelleistung bis hin zur kompletten Streichung zur Folge. Dies widerspricht nach Ansicht der bayerischen Diakonie der Menschenwürde.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Regelsätze beanstandet und festgestellt: „Das Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs.1 Grundgesetz sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind". Eine Kürzung der Regelsätze bis auf Null oder auch auf 60 Prozent der Regelleistungen widerspricht nach Ansicht der bayerischen Diakonie diesem Urteil des obersten Gerichts; denn sie gefährdet nach Ansicht der bayerischen Diakonie die physische Existenz bzw. das Überleben der Betroffenen.

Der bei weitem größte Teil der Sanktionen - 57,2 Prozent - wird nach Aussage der Bundesagentur für Arbeit aufgrund von Meldeversäumnissen verhängt, wenn z.B. Gesprächstermine nicht eingehalten wurden. Auf solche Vorkommnisse mit Sanktionen zu reagieren, ist aus Sicht der bayerischen Diakonie überzogen, unangemessen und für die Betroffenen keine Hilfe, sondern führt zu einer Verschärfung ihrer ohnehin schon schwierigen Lage. Bei Familien greift die Sanktionierung sogar auf alle Familienmitglieder über.

Deshalb fordert Diakoniepräsident Dr. Ludwig Markert: „Leistungskürzungen dürfen nicht zu Lasten anderer Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ausgeführt werden. Absenkungen von Leistungen dürfen nicht pauschal gesetzlich verordnet werden, sondern müssen im Einzelfall - unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit - geprüft werden. Leistungskürzungen dürfen die physische Existenz der Betroffenen nicht gefährden. Aus diesen Gründen halte ich die Sanktionspraxis in der gegenwärtig ausgeübten Form für verantwortungslos und kontraproduktiv. Statt Hartz-IV-Empfänger/innen zu sanktionieren, sollte die Politik ihr Augenmerk auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze und auf existenzabsichernde Löhne richten."

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