Titel
Startseite | Kontakt | Impressum | Seitenübersicht | Spenden
www.diakonie-bayern.de / 
AKTUELLES
Druckicon
AKTUELLES
In uns allen ist Diakonie - Jahresthema 2011/2012
Online-Spende
RSS abonnieren
Standpunkte
Veranstaltungen
Sammlungen
Katastrophenhilfe
Wettbewerbe
Stellen
POSITIONEN DER DIAKONIE
ANGEBOTE DER DIAKONIE
Über die Diakonie
Ihre Spende
Ihr Engagement
BERUFSWEGE
PRESSE UND PUBLIKATIONEN
Bildergalerie
BROT FÜR DIE WELT
Fachverbände
SERVICE
Presse, 12.07.2010

Keine wirklichen Fortschritte in der Asylpolitik. Diakonie Bayern warnt stattdessen vor faulen Kompromissen.

Nürnberg, 12.07.2010 Müssen Asylsuchende und geduldete Ausländer auch in Zukunft in Gruppenunterkünften leben? Oder ist ihnen bald ein Auszug aus den Sammelunterkünften möglich? Mit dieser Frage beschäftigt sich in den kommenden Tagen der Bayerische Landtag – und könnte dabei der Versuchung erliegen, einen faulen Kompromiss zu schließen. Dies zumindest ist die Befürchtung des Diakonischen Werkes Bayern.   „Die bisherigen Regelungen verpflichten Asylsuchende und geduldete Ausländer, in Asylheimen zu wohnen. Der Auszug war nur in Ausnahmefällen möglich. Dies hat dazu geführt, dass viele dieser Menschen über Jahre hinaus in beengten und häufig sehr schwierigen Wohnverhältnissen in Notunterkünften ausharren mussten“, erklärt der Präsident der Diakonie, Dr. Ludwig Markert. Ein Kompromiss soll es zukünftig zumindest Familien mit Kindern erlauben, die Sammellager zu verlassen. Der aber geht der Diakonie in Bayern nicht weit genug.



So sollen Familien mit Kindern die Sammelunterkünfte nur dann verlassen und in eine eigene Wohnung ziehen dürfen, wennein „rechtliches oder faktisches Ausweisungs- und Abschiebungshindernis besteht, und die Personen nicht über ihre Identität getäuscht oder nicht hinreichend an deren Klärung mitgewirkt haben“, wie es im Entwurf heißt. Nach Ansicht der Diakonie bleibt es in der Folge der Einzelfallprüfung der Ausländerbehörde und ihrem Wohlwollen überlassen, ob eine Auszugserlaubnis erteilt wird oder nicht. “Die Mitwirkung bei der Beschaffung der Reisedokumente spielt bei dieser Prüfung eine große Rolle. Dadurch werden die Betroffenen jedoch in eine Konfliktsituation manövriert.“ Sie müssten für eine Auszugserlaubnis Bedingungen der Behörde erfüllen, die unter Umständen zur Beendigung ihres Aufenthaltes führen können.

 

“Wir hätten uns in dieser Frage eine weitreichendere Lösung gewünscht – genau wie übrigens auch die FDP-Fraktion im bayerischen Landtag.“ Sie hatte ebenfalls gefordert, dass ein Auszug aus den Sammelunterkünften in eine Mietwohnung ohne besonderen Antrag möglich sein sollte. „In anderen Bundesländern wie Hamburg, Hessen und Niedersachen ist dies ohne weiteres möglich. Die Haltung der Staatsregierung ist darum nicht nur aus Gründen der Humanität für uns nicht nachvollziehbar.“

 

Neben den Wohlfahrtsverbänden hatten in den vergangenen Jahren auch die Oppositionsparteien sowie Experten immer wieder eine Verbesserung der Situation in den Asylunterkünften angemahnt. Die Entwicklung des jetzt diskutierten Kompromisses hat nahezu ein Jahr in Anspruch genommen.

 

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Notunterkünften liegt bei drei Jahren. Es gibt jedoch auch Menschen, die aufgrund der unbegrenzten Wohnpflicht zehn und mehr Jahre in diesen Unterkünften leben müssen. In einem Fall betrug die Aufenthaltsdauer sogar achtzehn Jahre.

« zurück
  • Email this to a friend?
  • Share this on Facebook
  • Tweet This!
  • Post this to MySpace
  • Add this to Mister Wong
  • Add this to Google Bookmarks
  • Digg this!
  • Share this on Technorati