Keine guten Noten für die Arbeitsagenturen. Diakonie befragt Hartz-IV-Empfänger
Nürnberg, 04.08.2010 Verloren gegangene Anträge, schlechte Erreichbarkeit am Telefon, unverständliche Formulare – die Kunden und Kundinnen stellen den Arbeitsagenturen ein schlechtes Zeugnis aus. Einzig die Pünktlichkeit bei der Überweisung der Leistungen wurde von den knapp 500 Befragten positiv beurteilt. 477 Hilfeberechtigte aus 43 Arbeitsagenturen bzw. Außenstellen in Bayern hat die bayerische Diakonie in ihren Beratungsstellen in den Monaten März und April 2010 befragt. Anhand eines umfangreichen Fragebogens sollten sie ihre Erfahrungen mit den bayerischen ARGEn bewerten. Weder die telefonische Erreichbarkeit noch die Qualität der Auskünfte wurde dabei von den Befragten besser als mit der Note „Drei“ bewertet; knapp die Hälfte der Befragten bewerteten die fachliche Beratung der ARGEn sogar mit vier oder schlechter. Ebenfalls negativ: Die Verständlichkeit der Formulare, der Bescheide und der amtlichen Schreiben aus den Arbeitsagenturen.
Knapp die Hälfte aller Befragten berichtete zudem davon, dass die zuständige Agentur ein- oder auch mehrfach deren Unterlagen verloren hätte. Trotz Nachfragens wurden jedoch nur in 32% alle Fälle durch die ARGE eine Empfangsbestätigung ausgestellt. Anlass zu Kritik gab auch der Umgangston, der im Mittel mit 3.5 bewertet wurde.
Die Gesamtnote, die die Befragten den ARGEn ausstellte, war – in Schulnoten gesprochen – eine knappe Drei. Für den Präsidenten der Diakonie in Bayern, Dr. Ludwig Markert, ist das Umfrageergebnis ein Beleg dafür, dass nicht nur die sogenannte Hartz-IV-Gesetzgebung überarbeitet werden müsse, sondern dass die ARGEn auch fünf Jahre nach der Hartz-Reform mit der Umsetzung der Gesetze oftmals überfordert seien. „Das liegt gewiss nicht am Engagement der Mitarbeitenden in den ARGEn. Die Gesetze sind anscheinend zu kompliziert und die Personaldecke zu dünn, um dem Anspruch der Reform, zu fordern und zu fördern, ausreichend gerecht zu werden.“ Markert forderte die Bundesregierung auf, im Herbst nicht nur die Regelsätze zu überprüfen und gemäß den Karlsruher Vorgaben anzupassen. „Die Umsetzung der Hartz-IV-Regelung muss nachvollziehbarer und transparenter, der Umgang mit dem Betroffenen verbessert und die Personalsituation in den ARGEn angepasst werden.“
Von den Befragten bezogen mehr als die Hälfte seit mehr als zwei Jahren Leistungen nach dem SGB II. Zwei Drittel von ihnen waren Frauen, mehr als 60% hatten Kinder, ein ählich hoher Anteil lebte in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft.



