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Presse, 09.02.2010

Hoffnung auf mehr Gerechtigkeit – Diakonie Bayern fordert, dass die richtigen Konsequenzen aus dem Hartz IV-Urteil des BVerG gezogen werden

Nürnberg, 09.02.2010 – Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die Vorschriften des SGB II zur Regelleistung für Erwachsene und Kinder nicht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum entsprechen. Die Diakonie Bayern begrüßt dieses Urteil, hält aber gleichzeitig Wachsamkeit für geboten. „Wir hoffen, dass der Gesetzgeber tatsächlich die richtigen Schlüsse aus dem Urteil zieht“, sagte Dr. Ludwig Markert, Präsident des Diakonischen Werks Bayern.



Als absolut eindeutig bewerten die Expertinnen und Experten der bayerischen Diakonie die Entscheidung des Bundesverfassungerichts in puncto Regelsätze für Kinder unter 14 Jahren. Jürgen Papier, Präsident des BVerG hat in seiner Urteilsverkündung von „Schätzungen ins Blaue hinein“ gesprochen. Das bestätigt die Forderung der Diakonie Bayern nach einer Berechnung der Regelsätze für Kinder, die deren tatsächlichem Bedarf entspricht. Diakoniepräsident Ludwig Markert begrüßte in diesem Zusammenhang die Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, armen Kindern mehr Bildung und Teilhabe zu ermöglichen, foderte allerdings „die zeitnahe Erarbeitung konkreter Vorschläge“ ein: „Die Frist des Gerichts bis 31. Dezember sollte aus Respekt vor den Betroffenen nicht bis zur Neige ausgereizt werden“, sagte Markert. Ohnehin sei es „bedauerlich, dass die Politik erst reagiert, wenn sie vom Verfassungsgericht dazu verurteilt wird“. Wichtigste Konsequenz aus dem Urteil müsse eine „deutliche Erhöhung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche“ sein, mahnte der Präsident der bayerischen Diakonie. Aber auch Sachleistungen wie ein warmes Schulessen und die Erstattung von Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine, Kosten für Musik- und Nachhilfeunterricht sowie für den Besuch kultureller Veranstaltungen müssten künftig vom Staat übernommen werden, damit Kindern und Jugendlichen eine wirkliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich werde.

 

Auch bei den Regelsätzen für Erwachsene mahnte das Verfassungsgericht Nachbesserungen in Sachen Transparenz und Teilhabe an. Allerdings stellten die Richter auch fest, dass die derzeitigen Sätze „nicht evident unzureichend“ seien. „Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Formulierung von den politisch Verantwortlichen nicht als Hintertürchen genutzt wird, die Regelsätze für Erwachsene nicht anzuheben“, kündigte Markert an. Die derzeitigen Regelsätze reichen nicht aus, das im Sozialstaatsprinzip verfassungsrechtlich festgeschriebene festgeschriebene Mindestmaß an Teilhabe am kulturellen und politischen Leben sowie die Sicherung der physischen Existenz zu gewährleisten. „Die Regelsätze reichen noch nicht einmal für eine wirklich vollwertige, gesunde Ernnährung, geschweige denn für angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, stellte Markert fest. Seine Forderung: „Gerade wenn wir die Vererbung des Hartz IV-Status über Generationen verhindern wollen, müssen die Bedürftigen mehr Zugang zu gesunder Ernährung und wesentlich mehr Teilhabemöglichkeiten bekommen.“

 

Auf Zustimmung seitens der Diakonie Bayern stößt auch die Entscheidung des Gerichts, dass Hartz IV-Empfängerinnen und –Empfänger ab sofort Sonderbedarfe, die über die Grundsicherung hinausgehen, geltend machen können. Allerdings ist auch in dieser Sache eine konkrete Benennung solcher Bedarfe notwendig. „Wir fordern die ARGEn auf, Sonderbedarfe schnellstmöglich konkret zu benennen und zu katalogisieren, damit ein Stau entsprechender Anträge vermieden werden kann“, sagte Markert.

 

Zudem fordert die Diakonie Bayern, dass das von ihr und weiteren Verbänden und Initiativen geforderte Hart IV-Sanktionsmoratorium endlich in Kraft tritt. „Unter den aktuellen Voraussetzungen ist das endgültig ein absolutes Muss“, stellte Markert im Anschluss an das Verfassungsgerichtsurteil fest.

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