Hartz IV: Diakonie Bayern fordert mehr Teilhabe - Brief an die bayerischen Bundestagsabgeordneten
Nürnberg, 02.03.2010 – Soziale Gerechtigkeit und Solidarität sind keine beliebige Interpretationsmasse. In einem Brief an die bayerischen Bundestagsabgeordneten kritisiert der Präsident des Diakonischen Werks Bayern, Dr. Ludwig Markert, die polemische Diffamierung von Hartz IV- Empfängerinnen und –Empfängern durch einige Politikerinnen und Politiker. „Es steht nicht mit der vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Wahrung der Würde von Menschen in Einklang, wenn Menschen, die auf den Bezug dieser Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, pauschal der Untätigkeit und der Arbeitsverweigerung bezichtigt werden. Das ist ein Unrecht, das nicht unwidersprochen bleiben darf“, schreibt Markert und fordert die Rückkehr zu einer sachlichen Diskussion. Als Beitrag dazu enthält der Brief sieben Kernforderungen der Diakonie Bayern für die Reform der Hartz IV-Gesetze und ein Gesprächsangebot: „Wir sind gerne bereit, Ihnen weitere Informationen und Hintergründe im Gespräch zu erläutern“, versichert Markert.
Die Forderungen des Diakonischen Werks Bayern im Wortlaut:
Regelsätze
Die Regelsätze sind zu niedrig. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass ein menschenwürdiges Existenzminimum mehr gewährleisten muss als den bloßen Erhalt der physischen Existenz. So sind die derzeitigen Regelsätze für Kinder und Erwachsene nicht für eine gesunde und vollwertige Ernährung ausreichend. Zudem schließen sie Betroffene von einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aus. Wir halten die Erhöhung der Regelsätze für Erwachsene auf 420 Euro und die Auszahlung des Kindergeldes ohne Abzüge bzw. Verrechnung mit dem Regelsatz für unabdingbar. Zudem muss die Höhe der Regelsätze für Kinder und Jugendliche endlich an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden.
Sachleistungen
Nur die Chance auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kann eine sich über Generationen vererbende Angewiesenheit auf Hartz IV und Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden. Folgende Sachleistungen würden dazu einen entscheidenden Beitrag leisten:
- kostenloses warmes Mittagessen in Schule oder Hort für Kinder aus Hartz IV-Familien
- kostenlose Nachhilfe für Schülerinnen und Schüler ohne zeitliche Begrenzung
- die Ermöglichung einer kostenlosen Mitgliedschaft in Sportvereinen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
- kostenloser Instrumentalunterricht für Kinder und Jugendliche sowie finanzielle Unterstützung beim Kauf eines Instruments
- ein monatliches Kontingent an Gutscheinen für Theater-, Kino- und Museumsbesuche
- Übernahme der Kosten für Klassenfahrten u.ä.
Lohnabstand
Gegen eine Erhöhung der Regelsätze wird häufig argumentiert, dass dann der Abstand zu schlecht bezahlten Jobs nicht groß genug sei. Dem widersprechen Experten wie Helmut Rudolph vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) oder Claus-Dieter Rückel, Leiter der Nürnberger ARGE, deutlich. Zudem sollte es selbstverständlich sein, dass Menschen vom Lohn einer Vollzeittätigkeit ihren Lebensunterhalt inklusive einer weitgehenden Teilhabe am gesellschaftlichen Leben finanzieren können. Das Problem eines möglicherweise zu geringen Abstands liegt nicht in zu hohen Hartz IV-Sätzen, sondern in Reallöhnen, die seit Jahren kontinuierlich sinken. Es ist eine der besonderen Herausforderungen für die politisch Verantwortlichen, dafür zu sorgen, dass Menschen vom Lohn ihrer Vollzeittätigkeit ein Leben in Würde und gesellschaftlicher Teilhabe führen können. Hier muss eine permanent nach unten gehende Spirale durchbrochen werden.
Sanktionsmoratorium
Im Jahr 2009 war mehr als jedes dritte Widerspruchsverfahren im Bereich von Hartz IV erfolgreich. Insgesamt mussten knapp 280.000 ALG II-Bescheide, die angefochten wurden, korrigiert werden. Das entspricht einer Fehlerquote von 36,4 Prozent, die nicht von den Betroffenen zu verantworten ist. Aus diesem Grund müssen Sanktionen so lange ausgesetzt werden, bis die Ursachen, die zu dieser großen Zahl an Fehlentscheidungen führen, behoben sind.
Arbeitsgemeinschaften
Eine Zerschlagung der Arbeitsgemeinschaften würde für die Betroffenen ein deutliches Mehr an Unsicherheit bringen. Zudem würde der an sich positive Ansatz aufgegeben, von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Menschen Beratung und Betreuung aus einer Hand zu bieten. Wir fordern deshalb den Erhalt der Arbeitsgemeinschaften – und gleichzeitig deren Reform, damit Langzeitarbeitslose endlich den versprochenen effektiven Service und die adäquate Betreuung aus einer Hand bekommen.
Transparenz
Unverständliche Bescheide und unnötige bürokratische Hürden behindern die Hilfeleistung für bedürftige Menschen. Transparente Bescheide und verständlich formulierte Anträge müssen das A und O bei der Betreuung von Hartz IV-Bezieherinnen und -Beziehern werden.
Fördern
Es ist unsere durchgängige Erfahrung: In der Beratungspraxis der Arbeitsgemeinschaften dominiert allzu oft der Grundsatz des Forderns. Der vom Gesetzgeber gewollte und mit dem Fordern auf gleicher Ebene stehende Gedanke des Förderns kommt in der Praxis eindeutig zu kurz. Die weit überwiegende Mehrheit der betroffenen Menschen will arbeiten – nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern auch, um Teilhabe, Würde und Bestätigung zu finden. Diese Menschen brauchen keine unnötige Gängelung, sondern effektive Hilfe bei der Suche nach Arbeit.



