Für lückenlose Aufklärung. Diakonie nimmt Stellung zu den Vorwürfen gegen St. Stephanus-Heim
Massive Vorwürfe sind gegen eine Einrichtung der Diakonie in Dinkelsbühl erhoben worden. Darüber wurde in den Medien in den vergangenen Tagen ausführlich berichtet. Das Diakonische Werk Bayern hat nun dazu Stellung genommen:
1.) Gegen eine Einrichtung der Diakonie sind massivste Vorwürfe erhoben worden. Vorgänge, wie sie von den beiden Mitarbeitenden der Diakonie in Dinkelsbühl geschildert werden, sind skandalös und erregen zu Recht ein großes öffentliches Interesse. Sollten die gegen die Einrichtungen erhobenen Vorwürfe zutreffen, muss darum alles getan werden, um die Missstände abzustellen. Die Verantwortlichen sind zur Rechenschaft zu ziehen. Eine Wiederholung der Vorgänge muss ausgeschlossen werden.
2.) Aus diesem Grund unterstützt der Landesverband das Bemühen des Trägers, die erhobenen Vorwürfe aufzuklären, vollumfänglich. Die Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft Ansbach durch den Träger ist unserer Erachtens eine entscheidender Schritt zur Aufklärung der Vorwürfe.
3.) Sollten die Vorwürfe zutreffen, dann ist die Diakonie Bayern den beiden Mitarbeitenden für ihren Mut und ihr Engagement zu großem Dank verpflichtet. Denn Qualität in Einrichtungen der Diakonie kann nur dann sichergestellt sein, wenn alle Mitarbeitenden diesen Anspruch zu ihrer eigenen Sache machen und sich entsprechend verhalten.
4.) Sollten sich die erhobenen Vorwürfe auch nur zum Teil als zutreffend erweisen, wird der Landesverband weiterhin prüfen, welche Konsequenzen dem aufsichtführenden Vorstand des Heimträgers zu empfehlen sind. Dies kann von der Forderung nach einem verbesserten Beschwerdemanagement bis hin zu personellen Konsequenzen reichen.
5.) Ob diese Vorwürfe tatsächlich zutreffen, wird seit drei Wochen von der Staatsanwaltschaft geprüft. Der Landesverband war darüber informiert und erwartet die Ergebnisse der Untersuchung.
6.) Der tragische Tod eines Demenzkranken darf allerdings nicht mit den erhobenen Vorwürfen der fahrlässigen Tötung und Köperverletzung in Zusammenhang gebracht werden. Für den betreffenden Mann lag kein Unterbringungsbeschluss vor, so dass es nicht möglich war, ihn in einem beschützenden Bereich unterzubringen. Trotz regelmäßiger Kontrollen (alle 30 Minuten) durch das Personal gelang es ihm, die Einrichtung zu verlassen. Daraufhin wurde von der Einrichtung umgehend die Polizei informiert.
7.) Vorwürfe, die Einrichtung sei zum betreffenden Zeitpunkt unzureichend besetzt gewesen, treffen nicht zu. Die Nachtbesetzung (1 Pflegefachkraft, 1 Pflegehilfskraft) entspricht dem mit der Heimaufsicht vereinbarten Personalschlüssel.






















