Für echten Nichtraucherschutz – Fachverband für Suchtkrankenhilfe unterstützt Volksbegehren zum Nichtraucherschutz
Nürnberg, 25.06.2010 Mit einem klaren „Ja“ hat sich der Evangelische Fachverband für Suchtkrankenhilfe für den neuen Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz ausgesprochen, über den in Bayern am 4. Juli mit einem Volksentscheid abgestimmt wird. Zwar habe Bayern beim Nichtraucherschutz zunächst eine Vorreiterrolle eingenommen. Durch zahlreiche Ausnahmebestimmungen sei das bundesweit fortschrittlichste Nichtrauchergesetz jedoch wieder aufgeweicht worden. So wurde am 15. Juli 2009 beschlossen, dass „getränkegeprägte Gaststätten mit weniger als 75qm ohne abgetrennten Nebenraum“ ebenso vom Rauchverbot ausgenommen seien wie „Nebenräume von Gaststätten, die von den übrigen Räumen so getrennt sind, dass ein ständiger Luftaustausch nicht besteht.“
Die Neufassung des Gesetzes, über die am 4. Juli abgestimmt wird, unterscheidet sich nur in einem Punkt von der ursprünglichen Gesetzesfassung vom 1. Januar 2008: Die Einschränkung des Rauchverbotes auf öffentlich zugängliche Gaststätten. Für die Praxis bedeutet dies, dass die Rechtsgrundlage für die zahlreichen Raucherclubs entfällt, die seit Januar 2009 entstanden sind. Die Folge sei ein komplett rauchfreies Gastgewerbe.
Nach Ansicht des Fachverbandes bietet ein umfassender Nichtraucherschutz auch die Gewähr für faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Branche. Der enorme Kontrollaufwand, der durch die zahlreichen Ausnahmebestimmungen verursacht wurde, würde zukünftig entfallen.
Der Evangelische Fachverband für Suchtkrankenhilfe ist ein Fachverband des Diakonischen Werkes Bayern. Ihm gehören diakonische Werke, Träger diakonischer Einrichtungen und die Landesverbände der Selbsthilfe an. Im Fachverband sind alle Aktivitäten im Bereich der diakonischen Suchtkrankenhilfe in Bayern zusammengeschlossen.
Für Rückfragen steht Ihnen der Vorsitzende des Fachverbandes, Herr Uwe Manert (0921 – 75 42 10; manert(at)diakonie-bayreuth.de) gerne zur Verfügung.



