Diakonie Bayern: Zerschlagung der ARGEn bringt noch mehr Probleme - Geschäftsführende befürchten Zunahme der Schwierigkeiten durch Auflösung der Jobcenter
Nürnberg, 04.02.2010 – Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen will die Arbeitsgemeinschaft der Bundesagentur für Arbeit mit den Kommunen auflösen. Die Geschäftsführenden des Diakonischen Werks Bayern halten das für die falsche Konsequenz aus der verfassungsgerichtlichen Forderung einer Neuorganisation der Jobcenter. Tenor während der Geschäftsführendenkonferenz in Nürnberg: Die Bundesregierung sollte lieber an der Lösung der bestehenden Missstände arbeiten, statt diese zu vervielfachen.
Die Geschäftsführenden der bayerischen Diakonie kennen die Probleme mit Hartz IV aus ihrer täglichen Praxis. Sie betreiben bayernweit 19 spezialisierte Beratungsstellen für Arbeitslose und 34 soziale Beschäftigungsbetriebe. Dabei arbeiten sie eng mit den 52 Beratungsstellen der Kirchlichen Allgemeinen Sozialarbeit zusammen.
Traurige Quintessenz aus geschätzten knapp 100000 Beratungsgespächen seit der Einführung von Hartz IV: Wenig ist so, wie es eigentlich sein soll. Von der Berechnung und der Höhe der Regelsätze über die Verständlichkeit von Anträgen und Bescheiden sowie deren Richtigkeit bis hin zum fehlenden Gleichgewicht zwischen Fordern und Fördern weist die Praxis der Jobcenter jede Menge Verbesserungsbedarf auf. Wenn nun die ARGEn aufgelöst werden, bestehe die große Gefahr, dass sich diese Probleme eher vervielfachen als dass sie gelöst werden, befürchten die Geschäftsführenden der bayerischen Diakonischen Werke. Sie sind sich dabei einig mit dem Landesverband. Dr. Jörg Kruttschnitt, zweiter Vorstand des Diakonischen Werks Bayern fordert: „Die Verdoppelung der Bescheide darf nicht zur Verdoppelung der Probleme führen.“
Der Landesverband und die Geschäftsführenden wollen statt der Zerschlagung der ARGEn eine grundlegende Reform von Hartz IV. Kernforderungen sind die Anhebung der Regelsätze auf ein Niveau, das echte Teilhabe an dieser Gesellschaft ermöglicht, eine eigenständige Berechnung der Regelsätze für Kinder, keine Verrechnung des Kindergeldes mit den Leistungen nach SGB II sowie verständlichere Anträge und Bescheide und eine Beratungspraxis, die den Fördergedanken in den Vordergrund stellt. Angesichts der hohen Fehlerquote bei den Bescheiden fordert die Diakonie Bayern zudem eine Aussetzung der Sanktionen gegen Hartz IV-Empfängerinnen und –empfänger.
Dass diese und weitere Verbesserungen durch die Auflösung der Arbeitsgemeinschaft zwischen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit erreicht werden, darf aus Sicht der Diakonie-Geschäftsführenden getrost bezweifelt werden. Sie begrüßen deshalb, dass aktuell noch einmal Bewegung in die Diskussion kommt. „Wir hoffen nun, dass endlich wieder die Nöte der Betroffenen in den Fokus der politisch Verantwortlichen rücken, und nicht parteipolitischer Räson zum Opfer fallen“, fasste Diakoniepräsident Dr. Ludwig Markert die Stimmungslage der Geschäftsführendenkonferenz zusammen.



