Diakonie appelliert an Justizministerin Merk. Gegen Pauschalierung von Wohngeldleistungen für Hartz-IV-Empfänger
Nürnberg, 23.06.2010 Zur Konferenz der Justizminister der Länder hat die bayerische Diakonie Justizministerin Beate Merk aufgefordert, die geplante Pauschalierung von Wohngeldleistungen für Hartz-IV-Empfänger abzulehnen: „Zur Sicherung des sozialen und kulturellen Existenzminimums sind die tatsächlichen Wohnkosten zu erstatten und in jedem Fall von Sanktionen auszunehmen. Grundlage für die Feststellung der Angemessenheit muss der örtliche Mietspiegel sein.“ Eine Pauschalisierung der Wohnkosten hat nach Ansicht der Diakonie zur Folge, dass in der Regel eine Unterdeckung des Bedarfes entsteht. „Die von den ARGEn akzeptierten Mietobergrenzen für allein lebende Hartz-IV-Empfänger bewegen sich unserer Erfahrung nach zwischen 132,50,- Euro in Freyung/Grafenau (Land) und 465,- Euro in Starnberg.“ Allein diese Spanne machte nach Markerts Auffassung deutlich, dass eine Pauschalierung nicht möglich sei. Für einen 4-Personen-Haushalt reicht die Spanne von 270,- Euro (Kitzingen) bis zu 840,- Euro (Wolfratshausen).
Markert wies ausserdem auf die langfristigen Folgen einer Pauschalierung für den jeweiligen Wohnungsmarkt hin. „Es käme zu einer Konkurrenz um diejenigen Wohnungen, die unterhalb der entsprechenden Pauschale liegen. Dies leistet einer Konzentration von sozialen Problemlagen in bestimmten Wohnvierteln Vorschub und fördert damit genau jene Ghettobildung, vor der das Deutsche Institut für Wirtschaftforschung erst in der vergangenen Woche gewarnt hat.“ Die Folgen einer Pauschalierung für die Betroffenen sind nach Markerts Ansicht höher zu bewerten als ein möglicher Verwaltungsaufwand auf Seiten der ARGEn.
Die Pauschalierung der Wohn- und Heizkosten wurde im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung festgelegt. Markert äußerte jedoch Zweifel, ob diese Pauschalierung juristisch überhaupt haltbar sei. „Das Sozialgesetzbuch sieht eine Pauschalierung ausdrücklich eben nicht vor.“ Im betreffenden Paragrafen 22 heißt es stattdessen, dass die Leistungen für Wohnung und Heizkosten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht würden, soweit diese angemessen seien. Markert: „Dies bedeutet unserer Meinung nach, dass sich die Leistungen am Einzelfall zu orientieren haben und die geplante Pauschalierung dem SGB II widersprechen würde.“ Der örtliche Mietspiegel ist nach Markerts Ansicht ein ausreichendes Instrument, um die Angemessenheit der jeweiligen Miethöhe zu bewerten.
Markert appellierte an Bayerns Justizministerin Beate Merk, sich auf der Justisministerkonferenz der Länder gegen die geplante Pauschalierung auszusprechen: „Das Existenzminimum muss nach Ansicht der Diakonie am tatsächlichen Bedarf orientiert, auf der Grundlage aktueller Zahlen und in nachvollziehbarer Weise ermittelt werden.“



